Fragen zur Haushalts-/ Eigenheimversicherung

Wie kann ich meine Haushaltsversicherung im Übersiedelungsfall kündigen?

Eine bestehende Haushaltsversicherung kann nur dann gekündigt werden, wenn die Kündigung VOR der Übersiedelung angekündigt wird. Sobald der neue Wohnsitz bezogen ist, muss eine Kopie des neuen Meldezettels an das Versicherungsunternehmen geschickt werden.

Sie können Ihre Haushaltsversicherung auch an den neuen Wohnsitz mitnehmen. Wichtig dabei ist es, Ihrem Versicherungsmakler rechtzeitig vor der Übersiedelung Bescheid zu geben, damit Änderungen die Wohnung betreffend, wie z. B. Wohnungsgröße, besondere Ausstattungsmerkmale, neue Anschrift in der angepassten Version Ihrer Haushaltsversicherung berücksichtigt werden.

Was passiert wenn ich mir ein Haus kaufe? Wie verhält es sich dann mit meiner Haushaltsversicherung?

Wenn Sie ein Haus kaufen benötigen Sie eine Eigenheimversicherung. Eine Eigenheimversicherung besteht aus einer Gebäudeversicherung und einer Haushaltsversicherung, in der üblicherweise eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist.

Mit dem Haus kaufen Sie auch die Eigenheimversicherung des Vorbesitzers mit (sofern eine besteht). Nur der Erwerber hat das Recht, die bestehende Versicherung zu kündigen und zwar innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Grundbuch, spätestens innerhalb eines Monats nach Zustellung des Grundbuchbeschlusses bzw. innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung vom Bestehen einer Eigenheimversicherung.

Eine Eigenheimversicherung kann im Falle eines Abbruchs des Gebäudes sofort gekündigt werden.